Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH bietet Ihre Leistungen ausschließend auf Grundlage nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen an. - Angebote
Mit der Verwendung von Angeboten der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH erkennt der Empfänger diese Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung eines Angebotes gilt z.B. die Kontaktaufnahme mit der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH oder dem Eigentümer/Verfügungsberechtigten. Die Angebote der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH gestattet. Jede Zuwider-handlung begründet einen pauschalen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der vollen Maklergebühr (siehe Punkt 5). Dem Vertragspartner bleibt unbenommen nachzuweisen, dass der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Haftung
Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH verwendet alle Sorgfalt um die Zuverlässigkeit und Aktualität der Angebote zu gewährleisten. Die Daten basieren jedoch auf Angaben Dritter, so dass eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen werden kann, bzw. auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt ist.Alle Angebote der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH sind freibleibend; Irrtum, Zwischenvermietung bzw. -verkauf oder -verpachtung bleiben vorbehalten.
- Vorkenntnis
Ist dem Empfänger ein Angebot der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH bereits bekannt hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang, mitzuteilen und auf Verlangen unter Bennennung der Quelle zu belegen. Unterlässt er dies kann er sich nicht auf Vorkenntnis berufen. Kommt es zum Vertragsabschluß ist die Übermittlung des Angebotes durch die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH als zumindest mitursächlich für den Vertragsschluss zu bewerten und begründet deshalb den Anspruch der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH auf Zahlung der Provision in voller Höhe.
- Provisionsanspruch und Fälligkeit
Mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages über ein Objekt welches durch die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH nachgewiesen oder vermittelt wurde ist der Provisionsanspruch zu deren Gunsten fällig und verdient. Dies gilt ebenso für Personen oder Gesellschaften, die mit dem nachgewiesenen Kunden in wirtschaftlichem oder persönlichem Zusammenhang stehen. Die Provision ist ohne Abzug binnen 10 Tage nach Vertragsabschluss zu bezahlen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Bei verspäteter Zahlung ist der Betrag ab Fälligkeitstag an mit 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH unverzüglich darüber zu informieren wann und zu welchen Bedingungen bzw. Konditionen ein Vertrag zustande gekommen ist. Gleichwohl hat die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss bzw. -beurkundung. Ist der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH erfolgt, hat Sie den Anspruch eine Vertragsabschrift zu erhalten. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann wenn die Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages vom Angebot abweichen oder anstelle der angebotenen Möglichkeit des Vertragsabschlußes ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag bzw. ein Vertrag über ein Objekt, was dem ursprünglich wirtschaftlichen Zweck gleichkommt abgeschlossen wird.Der Anspruch bleibt auch dann bestehen wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt und/oder der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner welcher den Anfechtungsgrund gegeben hat schadenersatzpflichtig in Höhe der vollen Provision.
- Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Hinzurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen:
a) Vermietung von Wohnungen oder Immobilien zur privaten Nutzung: 2 Monatskaltmieten b) Vermietung von Gewerbeflächen oder Immobilien zur gewerblichen Nutzung: 3 Monatskaltmieten c) An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut): 6% des Kaufpreises d) Erbbaurecht: 1 Jahreserbbauzins
Werden durch Vermieter/Verpächter/Verkäufer Abstandszahlungen gefordert, berechnet die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH eine Provision von 5 % des Abstandsbetrages.Eine Prüfung über die Zulässigkeit der Abstandserhebung durch die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH erfolgt nicht.
- Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt (sofern es sich bei dem erteilten Maklervertrag nicht um einen Makleralleinauftrag handelt) die Dienste anderer Makler in Anspruch zu nehmen. Hierüber hat er jedoch die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH unter Benennung der beauftragten Makler zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber übergibt der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zum Objekt welche zur Durchführung der Maklertätigkeit notwendig sind und ermächtigt die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH die zur Verfügung gestellten Unterlagen weiterzuverarbeiten und Interessenten (auch online) zugänglich zu machen. Zu den Pflichten des Auftraggebers gehört es die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH über folgende Sachverhalte unverzüglich, jedoch spätestens 3 Werktage nach dem Bekannt werden schriftlich zu informieren: - Änderung am Vermietungsstand (z.B. Reservierung oder Zusagen anderer Kunden oder Makler) - Änderung der Preisvorstellungen oder sonstiger Vertragsbedingungen (z.B. des Bezugs bzw. des Fertigstellungstermins) - Änderung seiner Interessenlage Zuwiderhandlungen begründen einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe der vereinbarten Maklergebühr. Das Recht des Auftraggebers, niedrigere Aufwendungen der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH zuweisen, bleibt hiervon unberührt.
- Auftragsverhältnisse
Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH darf auch für andere Auftraggeber oder Kunden tätig sein bzw. werden. Außerdem ist die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. In diesem Fall verpflichtet sich die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH zu unparteiischer Arbeit entsprechend der Standesregeln. Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich geschlossen.Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH ist während der Laufzeit des Auftrages berechtigt das Objekt zur Mitbearbeitung an Dritte zu übertragen.
- Bonitätsprüfung
Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH holt auf Wunsch des Auftraggebers vom Interessenten eine Selbstauskunft sowie eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung des Vorvermieters ein. Für die Bonität der vermittelten Kunden kann keine Haftung übernommen werden. Die Einholung einer genannter Auskünfte ist kostenfrei. Für deren Richtigkeit wird jedoch keine Gewähr übernommen. Weitergehende Auskünfte können gegen Auslagenerstattung nach entsprechendem Auftrag eingeholt werden.
- Hinweis
Alle von der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH getätigten Aussagen oder übergebener Unterlagen entsprechen besten Wissen und Gewissen, dennoch ist der Auftraggeber bzw. Kunde angewiesen alle Angaben vor Vertragsschluss selbst zu überprüfen. Die von der MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH übergebenen Unterlagen oder Verträge sind selbstständig auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Die MIETWOHNZENTRALE DRESDEN GMBH erbringt keine Leistungen im Sinne der Rechts- oder Steuerberatung. Bei Bedarf ist der Auftraggeber oder Kunde angehalten sich hierzu entsprechender Berater bedienen.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser Bedingung unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte diese unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und diese sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind im Rahmen der Zulässigkeit Dresden. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Mietwohnzentrale Dresden GmbH Heinrich-Zille-Straße 2 01219 Dresden
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